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Stufenweiser Ausstieg aus nicht effizienten Produkten
Die EuP-Richtlinie 2005/32/EG (Eco-Design Requirements for Energy Using Products) legt Anforderungen an die umwelt-gerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte fest. Es handelt sich hierbei um eine Rahmenrichtlinie, bei der für viele Produktgruppen Anforderungen in Durchführungsmaßnahmen festgelegt werden. Zwei davon betreffen die Beleuchtung. Nichteffiziente Produkte zur Haushaltsbeleuchtung sowie zur Beleuchtung im tertiären Sektor (Straßen-, Büro- und Industriebeleuchtung) werden stufenweise vom Markt genommen.
Dies erfolgt dadurch, dass in Deutschland Produkte nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen, die die Anforderungen nicht erfüllen. Die CE-Kennzeichnung erlischt dann. Die Details hierzu regelt in Deutschland das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz EPBD veröffentlicht am 06.03.2008 im Bundesgesetzblatt.
Die von der Europäischen Union erarbeitete EuP-Richtlinie des Europäischen Parlaments bildet die Ergänzung zu den Richtlinien, die sich mit der Entsorgung und dem Recycling, der WEEE-Richtlinie3, und der Reduzierung von Schadstoffen, der RoHS-Richtlinie4, beschäftigen.
Veränderungen im Segment Normallampen
Bereits ab dem 01. September 2009 werden Haushaltslampen stufenweise auslaufen. Das betrifft Glühlampen, Halogenlampen und Energiesparlampen (Kompakt-leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät). Hier finden Sie Details zu diesen Änderungen:
Für klare Normallampen:
- Auslauf von Glühlampen mit >= 100 Watt1
- Auslauf von Glühlampen mit Energieeffizienzlabel (EEL)2 F und G
Für matte Normallampen:
- Auslauf aller matten Glühlampen
Mattierte Lampen müssen ab dem 01. September 2009 der Energieeffizienzklasse A angehören, um weiterhin den Anforderungen einer Vermarktung zu entsprechen. Somit sind Energiesparlampen mit Energieeffizienzlabel (EEL) A die Alternative. Ausgenommen sind Speziallampen (wie Lampen, die in Hausgeräten zum Einsatz kommen), die auf der Verpackung eindeutig als solche gekennzeichnet sind. Eine Rahmenrichtlinie für Reflektorlampen sowie Leuchten ist in Arbeit und wird aller Voraussicht nach 2010 wirksam werden.
Veränderungen im Segment Hochvolt-Halogenlampen
Ab 01. September 2009 gilt:
Für klare Lampen:
- Auslauf von Halogenlampen mit >= 100 Watt (gilt für Sockel/Fassungen R7S, E14, E27) und EEL D, E, F, G
- Auslauf von Halogenlampen mit < 100 Watt und EEL F bzw. G (R7S, G9, E14, E27)
Für matte Lampen:
- Auslauf aller matten Halogenlampen (G9, E14, E27)
Veränderungen im Segment Niedervolt-Halogenlampen:
Ab 01. September 2009 gilt:
- Auslauf aller matten Halogenlampen (G4, GY 6,35 Sockel)
Veränderungen im Segment Energiesparlampen
Ab 01. September 2009 gilt:
Auslauf aller Energiesparlampen mit EEL B (Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät)
Weitere Neuerungen
Ab dem 01. September 2010 gelten erweiterte Kennzeichnungspflichten auf der Verpackung. Diese Angaben sind zusätzlich vom Hersteller im Internet zu publizieren. Der Begriff „Energiesparlampe“ (Energy Saver) darf ab 01. September 2010 nur noch für Energiesparlampen der Energieeffizienzklasse A genutzt werden.
Ausblick: EuP Stufenplan Auslauf
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Veränderungen im Bereich Büro-, Industrie und Straßenbeleuchtung (Tertiärer Sektor)
Der Anwendungsbereich dieser Durchführungsmaßnahme umfasst Anforderungen an:
- Leuchtstofflampen (einseitig und zweiseitig gesockelt)
- stabförmige Leuchtstofflampen,
- Kompaktleuchtstofflampen,
- Ringlampen,
- U-förmige Lampen sowie
- Hochdruckentladungslampen mit Sockel E27/E40/PGZ12
- Halogenmetalldampflampen
- Natriumdampfhochdrucklampen
- Quecksilberdampfhochdrucklampen
- Vorschaltgeräte
- Leuchten
Die Anforderungen werden in 3 Stufen bis 2017 zeitlich umgesetzt. Zusätzlich dürfen ab dem Jahr 2015 die Quecksilberdampflampe nicht mehr neu in den Markt gebracht werden. Die Anforderungen werden mit der zeitlichen Umsetzung verschärft. Eine Übersicht finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
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Die Verordnung (in diesem Bereich) reguliert nachfolgende Anforderungen für Lampen:
- Mindestanforderungen an die Energieeffizienz.
Diese wird definiert durch den Lampenwirkungsgrad (Lichtausbeute) in Lumen pro Watt.
- Mindestanforderungen an die Produkteigenschaften
Diese werden definiert durch
- Farbwiedergabeindex Ra
- Lampenlichtstromwartungsfaktor LLMF
(Anmerkung: Jede Lampe unterliegt einem Alterungsprozeß. Dieser führt dazu, dass mit steigender Lebensdauer der Lichtstrom zurückgeht. Der maximale Lichtstromrückgang zu einem bestimmten Zeitpunkt wird durch diesen Faktor festgelegt.
- Lampenüberlebensfaktor LSF
(Anmerkung: Dieser Faktor beschreibt den Anteil der Lampen, die unter definierten Bedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt noch funktionieren
- Anforderungen an Produktinformationen
(Anmerkung: Bereitstellung von technischen Informationen im Internet sowie in technischen Datenblättern und Katalogen)
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anforderungen für Lampen:
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Downloads der Durchführungsmaßnahme
Hinweis: Für die in den vorliegenden Unterlagen enthaltenen Angaben und Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Unterlagen unterfallen in ihrer inhaltlichen Gesamtheit, ihrer Gestaltung und ihrem Format dem Urheberrecht. Jede Form der Verwertung, insbesondere Abdruck und Vervielfältigung (auch auszugsweise), bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung
1 In der Durchführungsmaßnahme werden alle Angaben in Lumen definiert. Zum besseren Verständnis haben wir hier jedoch die Einheit Watt verwendet.
2 Das Energieeffizienzlabel (EEL) weist Energieeffizienzklassen aus, die von „A“ bis „G“ reichen. Lampen mit dem Label „A“ haben einen niedrigen, solche mit „G“ einen sehr hohen Energieverbrauch. Die Energieeffizienz ist als Lumen/Watt definiert.
3 Waste from electronic and electronic equipment
4 Reduction of hazardous substances |